Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: selbstbestimmt vorsorgen

Aktuell erreichen uns viele Anfragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Beide Dokumente helfen dabei, den eigenen Willen für Situationen festzuhalten, in denen man selbst nicht mehr entscheiden oder sich nicht mehr äußern kann.

Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einwilligungsfähig sein sollten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies kann medizinische, persönliche, organisatorische oder vermögensrechtliche Angelegenheiten betreffen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich sinnvoll: Die Patientenverfügung beschreibt Ihren Willen, die Vorsorgevollmacht legt fest, wer diesen Willen vertreten und durchsetzen soll.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Behandlungssituationen. Sie können darin festlegen, ob bestimmte Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Dies kann insbesondere bei schweren Erkrankungen, nach Unfällen, in der letzten Lebensphase oder bei dauerhaftem Verlust der Entscheidungsfähigkeit wichtig sein.

Wichtig ist, dass die Patientenverfügung möglichst konkret formuliert ist und Ihre persönlichen Wünsche nachvollziehbar beschreibt.

Ist eine Patientenverfügung auch ohne ärztliche Unterschrift gültig?

Ja. Eine Patientenverfügung ist auch ohne ärztliche Unterschrift gültig. Voraussetzung ist, dass sie schriftlich erstellt wurde und die erklärende Person volljährig und einwilligungsfähig ist.

Eine ärztliche Beratung oder Bestätigung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn medizinische Begriffe, Behandlungsmöglichkeiten oder typische Entscheidungssituationen besser verstanden werden sollen.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die bevollmächtigte Person kann dann Entscheidungen in den von Ihnen festgelegten Bereichen treffen.

Eine Vorsorgevollmacht kann zum Beispiel folgende Bereiche betreffen:

  • Gesundheitssorge und medizinische Entscheidungen
  • Aufenthaltsbestimmung und Pflegeangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen oder Einrichtungen
  • Vermögensangelegenheiten und Bankgeschäfte
  • Wohnungsangelegenheiten und organisatorische Fragen

Welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhält, legen Sie selbst fest. Eine Vorsorgevollmacht sollte nur Personen erteilt werden, denen Sie uneingeschränkt vertrauen.

Je nach Inhalt und Verwendungszweck kann eine notarielle Beratung oder Beglaubigung sinnvoll oder erforderlich sein, zum Beispiel bei Immobilien- oder bestimmten Bankangelegenheiten.

Warum sind beide Dokumente sinnvoll?

Eine Patientenverfügung allein beschreibt Ihren medizinischen Willen. In der Praxis ist es zusätzlich hilfreich, wenn eine bevollmächtigte Vertrauensperson benannt ist, die diesen Willen gegenüber Ärztinnen, Ärzten, Pflegeeinrichtungen oder Kliniken vertreten kann.

Ohne Vorsorgevollmacht kann es im Ernstfall notwendig werden, dass ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichtet. Mit einer gut formulierten Vorsorgevollmacht kann dies häufig vermieden werden.

Häufig ist es daher sinnvoll, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls eine Betreuungsverfügung gemeinsam zu betrachten.

Beratung in unserer Praxis

Wenn Sie medizinische Fragen zu einer Patientenverfügung haben, können Sie hierzu einen ärztlichen Beratungstermin in unserer Praxis vereinbaren.

Bitte beachten Sie: Eine Beratung zur Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beratung erfolgt daher als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor einer entsprechenden Beratung informieren wir Sie selbstverständlich über den Ablauf und die entstehenden Kosten.

Eine rechtliche oder notarielle Beratung können wir nicht ersetzen. Bei juristischen Fragen, insbesondere zu weitreichenden Vollmachten, Immobilien, Bankgeschäften oder komplexen familiären Situationen, wenden Sie sich bitte an eine rechtsberatende oder notarielle Stelle.

Was sollte man zusätzlich bedenken?

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sehr persönliche Entscheidungen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und sprechen Sie möglichst auch mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen über Ihre Wünsche.

Bewahren Sie die Unterlagen so auf, dass sie im Ernstfall gefunden werden können. Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber, wo sich die Dokumente befinden.

Es kann sinnvoll sein, die Dokumente regelmäßig zu überprüfen und bei veränderten Lebensumständen, neuen Erkrankungen oder geänderten persönlichen Wünschen anzupassen.

Gute Informationsquellen und Vorlagen

Wir empfehlen, sich zunächst über offizielle und unabhängige Informationsangebote zu informieren. Dort finden Sie verständliche Erläuterungen, Broschüren und Formulierungshilfen.

Die dort bereitgestellten Informationen können eine gute Grundlage sein, um sich mit dem Thema vertraut zu machen und die eigenen Wünsche vorzubereiten.

Unser Hinweis

Eine Patientenverfügung ist auch ohne ärztliche Unterschrift gültig. Eine ärztliche Beratung kann aber helfen, medizinische Fragen besser einzuordnen und die eigenen Wünsche klarer zu formulieren.

Wenn Sie eine ärztliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann, sondern als Selbstzahlerleistung erfolgt.

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