Hautkrebsscreening – für Ihre Hautgesundheit
Halten Sie sich gerne in der Sonne auf oder gehen Sie regelmäßig ins Solarium? Dann empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Hautkrebsuntersuchung, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
Wer ist besonders gefährdet?
Sonne tut gut – sie wärmt, sorgt für gute Laune und ist wichtig für die Bildung von Vitamin D. Doch zu viel UV-Strahlung kann der Haut schaden. Besonders gefährdet sind Menschen mit hellem Hauttyp, roten Haaren oder vielen Pigmentflecken und Muttermalen. Aber auch dunklere Hauttypen sind nicht automatisch geschützt. Durch das Hautkrebsscreening können verdächtige Hautstellen frühzeitig entdeckt und bei Bedarf gezielt weiter untersucht oder beobachtet werden.
Wie funktioniert die Hautkrebs-Früherkennung?
Die Hautoberfläche des gesamten Körpers wird sorgfältig auf Auffälligkeiten untersucht. Auffällige Flecken können anschließend mit einem Handmikroskop (Dermatoskop) genauer beurteilt werden – völlig schmerzfrei und ohne Eingriff.
In unserer Praxis werden Patientinnen von Ärztinnen und Patienten von Ärzten untersucht. Andere Präferenzen können nur von weiblichen Patientinnen geäußert werden.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Untersuchung mit dem bloßen Auge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr – und kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Einige Krankenkassen bieten das Screening auch schon unter 35 Jahren als Satzungsleistung an oder erstatten die Kosten nach Rechnungseinreichung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse – wir beraten Sie gerne dazu.
Präzisere Hautanalyse mit FotoFinder skeen® und KI „Aimee“
Für eine besonders exakte Beurteilung nutzen wir das neue FotoFinder skeen® System. Dieses moderne, kabellose Hautanalysegerät arbeitet mit der künstlichen Intelligenz „Aimee“, die die ärztliche Beurteilung von Hautveränderungen unterstützt. So lassen sich Muttermale, Pigmentflecken oder Läsionen digital erfassen, vergleichen und dokumentieren – ein echter Fortschritt für die Hautkrebsfrüherkennung.
Diese Leistung ist Bestandteil vieler privater Krankenversicherungen (PKV) und kann von gesetzlich Versicherten als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.