Gesundheitsuntersuchung

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 18. Lebensjahr einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check-up. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten - insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Frühzeitig erkannt können Erkrankungen zeitnah behandelt und damit ihre Heilungschancen erhöht werden.
Untersuchungsinhalt
- Klinische Untersuchung (Ganzkörperstatus)
- Blutdruckmessung
- Risikofaktoranalyse
- Blut-Untersuchungen (Blutfette, Nüchternzucker)
- Urin-Teststreifen (auf Eiweiß, Zucker, bakterielle Entzündungen, rote und weiße Blutkörperchen)
- Impfstatus
Abschließend informieren wir Sie in einem Arzt-Patienten-Gespräch über die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung und erstellen ein individuelles Risikoprofil für Sie. Bei Verdacht oder Diagnose einer Krankheit folgen weitere Untersuchungen oder die entsprechende Behandlung.