Medikamentöse Therapie („Abnehmspritze“)

Viele Patientinnen und Patienten interessieren sich für moderne Medikamente zur Gewichtsreduktion. Hierzu gelten in unserer Praxis klare medizinische und organisatorische Rahmenbedingungen.

Verordnung nur im Rahmen der Zulassung

Wir verordnen entsprechende Medikamente ausschließlich innerhalb der zugelassenen Indikation (BMI-Grenzen gemäß Fachinformation). Eine Verordnung außerhalb der Zulassung erfolgt nicht.

Selbstzahlerleistung

Die Verordnung ist grundsätzlich als Lifestyle-Therapie anzusehen und in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Auch die Beratung, Einleitung und Verlaufskontrolle stellen keine GKV-Leistung dar und werden als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) nach GOÄ berechnet.

Erforderliche Blutkontrollen

Zur sicheren Durchführung der Therapie sind notwendig:

  • Laboruntersuchung vor Therapiebeginn
  • Laboruntersuchungen alle 3 Monate unter laufender Therapie

Diese Blutkontrollen sind ebenfalls keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Ohne regelmäßige Kontrollen ist eine Betreuung durch unsere Praxis nicht möglich.

Ob eine medikamentöse Therapie medizinisch sinnvoll ist, wird individuell im Rahmen eines Beratungsgesprächs geprüft.

Abnehm-Apps auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen

Digitale Gesundheitsanwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Vor einer Erstverordnung erwarten wir:

  1. Ernährungsprotokoll über 3 Monate
  2. Nachweis einer erfolgten Ernährungsberatung
  3. Bewegungsprotokoll über 3 Monate
  4. Ausschluss sekundärer Ursachen (z. B. Hypothyreose)

Eine App kann eine strukturierte Basistherapie unterstützen, aber nicht ersetzen.

Nachsorge nach bariatrischen Operationen

Nach Operationen wie Schlauchmagen oder Magenbypass ist eine strukturierte und engmaschige Nachsorge erforderlich. Ein qualifiziertes Adipositaszentrum bindet operierte Patientinnen und Patienten dauerhaft in entsprechende Nachsorgeprogramme ein.

Blutuntersuchungen

Die erforderlichen spezialisierten Blutuntersuchungen müssen grundsätzlich durch das jeweilige Adipositaszentrum erfolgen. Eine vollständige Delegation an uns als Hausarztpraxis ist weder medizinisch sinnvoll noch kassenrechtlich regulär möglich.

Mögliche Vorgehensweisen

  • Durchführung der Laborkontrollen im Auftrag des Adipositaszentrums bei schriftlicher Kostenübernahmeerklärung des operierenden Zentrums.
  • Alternativ private Abrechnung der Laborkosten mit anschließender eigenständiger Kostenerstattungsprüfung durch den Patienten.

Grundsätzliche Hinweise

Adipositas ist eine chronische Erkrankung. Eine erfolgreiche Therapie basiert auf langfristiger Lebensstiländerung, medizinischer Begleitung und realistischen Erwartungen.

Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis.

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